

Im Mai 2025 steht Deutschland erneut vor einer energiepolitischen Weggabelung. Das sogenannte Heizungsgesetz 2025– offiziell das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ist seit Anfang 2024 in Kraft, doch seine Zukunft ist unsicher.
CDU und SPD verhandeln derzeit über eine neue Bundesregierung. In diesen Gesprächen wird diskutiert, das GEG grundlegend zu überarbeiten oder gar zu ersetzen. Im Raum steht ein neuer Ansatz: weniger Technologieauflagen, mehr Flexibilität und eine stärkere Ausrichtung auf langfristige Emissionseffizienz. Doch dabei geraten nationale Überlegungen schnell in Konflikt mit EU-Vorgaben zur Sanierungspflicht und zur Klimaneutralität.
Das bestehende Gesetz verpflichtet Bauherren in Neubaugebieten, Heizsysteme zu installieren, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude gilt eine Übergangsregelung, die sich an der kommunalen Wärmeplanung orientiert. Die vollständige Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme ist bis spätestens 2028 vorgesehen. Zur Unterstützung gibt es die Wärmepumpe Förderung Deutschland im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Je nach Einkommenslage und Heizsystem sind dabei Zuschüsse von bis zu 70 % möglich.
Im Fokus der Förderlandschaft steht aktuell die Wärmepumpe – eine als zukunftssicher und klimafreundlich eingestufte Technologie. Seit Januar 2025 wurden über 35.000 Anträge auf Heizungsmodernisierung mit Förderung gestellt, der Großteil davon für Wärmepumpen. Diese Entwicklung unterstreicht ihre Rolle als Schlüsseltechnologie für die Wärmewende in Deutschland.
Gleichzeitig ist die Förderung nicht nur ein klimapolitisches, sondern auch ein soziales und wirtschaftliches Instrument. Eine energetische Sanierung mit Wärmepumpe ist teuer – die Kosten liegen nicht selten bei 25.000 Euro oder mehr. Ohne staatliche Unterstützung wäre die Umstellung für viele private Haushalte, vor allem in Altbauten oder ländlichen Regionen, kaum finanzierbar. Hier wirkt die Förderung energetischer Sanierung als Katalysator für eine gerechtere Wärmewende.
Auf europäischer Ebene sind die Erwartungen noch ambitionierter. Mit der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verfolgt die Europäische Union das Ziel, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen. Neubauten sollen ab 2030 emissionsfrei sein. Besonders ineffiziente Altbauten unterliegen künftig schärferen Anforderungen. Der schrittweise Ausstieg aus fossilen Heizungen ist bereits angestoßen. Die Wärmepumpenpflicht Deutschland wird dabei zur realpolitischen Konsequenz europäischer Verpflichtungen – auch wenn sie nicht wörtlich im Gesetz steht.
Ein Rückzug aus der Förderung oder eine Verzögerung beim Ausbau klimafreundlicher Heiztechnologien würde nicht nur das deutsche Klimaziel gefährden, sondern könnte auch EU-Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen. Grünen-Politiker und Umweltverbände warnen daher vor einem Rückschritt. Zwar könne das Gesetz weiterentwickelt und sozial gerechter ausgestaltet werden, doch ein vollständiger Neustart könne Sanierungsprojekte bremsen und die notwendige Planungssicherheit gefährden.
In der Summe zeigt sich: Die Wärmewende ist ohne Förderung nicht zu schaffen – schon gar nicht im Gebäudesektor. Der zukünftige Umgang mit dem Heizungsgesetz 2025, mit Wärmepumpen-Förderungen und der europäischen Sanierungspolitik wird darüber entscheiden, ob Deutschland seine Klimaziele einhalten und eine sozialverträgliche Transformation realisieren kann.
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